Russland

Entscheidung des russischen Verfassungsgerichtes

Am 14. November hat das russische Verfassungsgericht eine Entscheidung getroffen, die klarstellt: Gottesdienste, religiöse Riten und Zeremonien dürfen ungehindert auch in Wohnhäusern durchgeführt werden. In der Begründung heißt es, dass Wohnungen ja nicht nur dazu dienen sollen, dass Bürger dort ihre materiellen Grundbedürfnisse befriedigen, sondern auch ihre geistigen Interessen, so auch die geistlichen Bedürfnisse, die Gläubige haben. Dies soll freilich unter Berücksichtigung der Interessen der Nachbarschaft geschehen. „Mit Zustimmung des Eigentümers ist es auch möglich, dass sich eine religiöse Organisation beim Staat an der Adresse eines Wohnimmobilienobjekts registriert. Dies ist besonders wichtig für kleine religiöse Organisationen, die keine eigenen Gebäude und Räumlichkeiten haben sowie die Möglichkeit, diese zu kaufen oder zu mieten.“
Allerdings ist es nicht zugelassen, so heißt es weiter, dass ein solcher Wohnraum in der Weise genutzt wird, dass er faktisch die Merkmale einer Wohnung verloren hat und nur noch die Funktion eines für religiöse Zwecke genutzten Gebäudes erfüllt.
Diese Klarstellungen sind eine wichtige Hilfe für viele kleine evangelische Gemeinden im Land, die jetzt aufatmen, aber auch eine Herausforderung für Gemeinden, die ein Gemeindehaus gebaut und wegen großer bürokratischer Hürden nicht auf die Gemeinde, sondern auf eine Privatperson registriert haben.
Trotz dieser Klarstellungen verbleiben für die protestantischen Christen noch viele Unsicherheiten, da aufgrund des Antiterrorgesetzes von 2016 nach wie vor massive Beschränkungen von missionarischen Tätigkeiten bestehen.

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