Russland

Christliche Leiter fechten Schließung protestantischer Gemeinde in Russland an, um andere Schließungen zu stoppen.

 

2. Oktober 2019

Christliche Leiter sagen, dass sie bereit sind, die Schließung einer protestantischen Kirche in Russland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzufechten. Damit wollen sie eine Klärung im Blick auf eine Gerichtsentscheidung herbeiführen, die gefällt wurde, weil die Gesetzgebung in Russland im Blick auf religiös genutzte Gebäude kompliziert und widersprüchlich ist und oft unterschiedlich angewendet wird.

Gerichtsvollzieher versiegelten den Gebetssaal der Baptisten in Novorssijsk am 7. Juli 2019 als Folge eines 18-monatigen Feldzuges der Behörden gegen die Gemeinde. Die Gemeinde wies darauf hin, dass sie seit 1998 ein Grundstück im Vorort von Werchnebakanski für ihre Gottesdienste genutzt hat, nachdem ein Gemeindeglied dieses gekauft hatte. Im Jahr 2012 hatten sie ein Haus darauf gebaut mit einem Gebetssaal, wo die Gemeinde ungehindert ihre Gottesdienste feierte, bis es im Frühjahr 2018 einen Wechsel in der Leitung der Stadtverwaltung von Novorossijsk gab.

Anfangs hatten die Behörden im März 2018 das Gebäude als „ungenehmigten Bau“ bezeichnet und die Glaubensgemeinschaft unter Druck gesetzt, in den Abriss des Gebäudes einzuwilligen. Die Pläne der Beamten wurden jedoch durchkreuzt, als sich die baurechtlichen Dokumente als korrekt herausstellten.

Die Behörden argumentierten daraufhin damit, dass die religiöse Nutzung der Immobilie verboten sei nach dem 1997 verabschiedeten Religionsgesetz. Die Gemeinde hat dies erfolgreich vor dem Bezirksgericht angefochten, aber die gerichtliche Entscheidung wurde vom Landgericht gekippt. Schließlich führten die Behörden das Antiterrorgesetz und „mangelhafte Sicherheits-vorkehrungen“ als Grund für die Schließung an, obwohl die Gemeinde 14 Videokameras am Gebäude sowie eine Feueralarmanlage installiert hat.

Jewgenij Kokora, ein Gemeindeleiter in Novorossijsk, sagte, dass die Schließung ein schamloser Verstoß gegen das Religionsgesetz und die russische Verfassung sei, da sie die Gläubigen daran hindere zusammenzukommen, um ihren Glauben zu bezeugen. Er sagte, sie würden fortfahren, die Gemeindeschließung durch alle gerichtlichen Ebenen hindurch bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzufechten.

„Wenn wir nicht unsere verfassungsmäßigen Rechte verteidigen, dann – das sehen wir am Beispiel von Werchnebakanski – werden auch immer mehr andere Gebetshäuser geschlossen werden, wo Gottesdienste in Wohngebäuden stattfinden“, sagte er. „In Russland versammeln sich – staatlich verursacht –  die meisten evangelikalen Glaubensgemeinschaften in privaten Wohnungen, da es unmöglich ist, eine offizielle Baugenehmigung für ein Gebäude mit religiöser Nutzungsbestimmung zu bekommen.“

Diese Unklarheit in der Gesetzgebung zusammen mit der Erfahrung protestantischer Gemeinden, dass es für sie „praktisch unmöglich“ ist, eine Erlaubnis für den Bau von Gemeindehäusern zu bekommen, bedeutet oft:  Es gibt für sie keine andere Alternative, als sich in Privathäusern zu versammeln. Es ist jedoch nicht erlaubt, existierende Wohngebäude in Gebäude für religiöse Nutzung umregistrieren zu lassen. Dieser Widerspruch setzt die einzelnen Gemeinden der zunehmenden Bedrohung aus, von den Behörden geschlossen zu werden.

Quelle: Von Kontaktpersonen des Barnabas Fund und anderen Quellen

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