Russland

Anhörung vor dem russischen Verfassungsgericht

Am Mittwoch, den 9. Oktober, fand in St. Petersburg eine Anhörung vor dem russischen Verfassungsgericht statt, bei der es darum ging, inwiefern es als gesetzeskonform angesehen werden kann, wenn in Privathäusern Gottesdienste durchgeführt werden. Die Anhörung fand auf allerhöchster Ebene in Anwesenheit des vorsitzenden Richters des Verfassungsgerichtes, Valerij Sorkin, statt.

Zu dieser Anhörung kam es aufgrund der Klage einer Siebenten-Tags-Adventistin vor dem Verfassungsgericht, die ihr privates Haus ihrer Gemeinde für Gottesdienste zur Verfügung gestellt hatte und dafür zu einer Strafzahlung verurteilt worden war. Dies war in darauffolgenden Verhandlungen in mehreren Instanzen bekräftigt worden. Sie argumentierte nun damit, dass durch diese Urteile die ihr von der Verfassung zugestandenen Rechte auf freie Verfügung über ihr Privateigentum sowie auf die Freiheit des Gewissens und des Glaubensbekenntnisses verletzt würden. Es ist noch keine Entscheidung gefallen. Diese Entscheidung ist von größter Bedeutung für die Protestanten, da die meisten protestantischen Gebetshäuser auf Privatpersonen registriert sind bzw. sich auf Grundstücken befinden, deren Nutzungsbestimmung ausschließlich private Wohnzwecke vorsieht.

Bitte beten Sie dafür, dass die Entscheidung so ausfällt, dass die Möglichkeit erhalten bleibt, auch weiterhin Gottesdienste in auf Privatpersonen registrierten Gebäuden abhalten zu können.

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